AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 I. Allgemeines 

Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt) gelten für alle von Sven Burger (im Folgenden „Fotograf“ genannt) erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass der Fotograf diese schriftlich anerkennt. 

“Fotos” im Sinne dieser AGB sind alle von dem Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher Form oder auf welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Daten auf Speichermedium, Online-Plattformen, Fachabzüge, Fotobücher usw.) 

 

II. Urheberrecht 

Das Urheberrecht der Fotos liegt immer bei Sven Burger. 

Die von dem Fotografen hergestellten Fotos sind grundsätzlich nur für den eigenen privaten Gebrauch des Auftraggebers bestimmt, sofern dies nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart wurde. 

Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen, eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung. 

Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Fotografen. 

Der Auftraggeber hat kein Recht, das Foto zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. 

Bei der Verwendung der Fotos in Online– und Printmedien ist Sven Burger, als Urheber des Fotos zu nennen. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz. 

Die Roh-Daten (Raw-Files) verbleiben bei Sven Burger. Eine Herausgabe der Roh-Daten (unbearbeitete Bilder) an den Auftraggeber erfolgt grundsätzlich nicht. 

Des Weiteren ist eine Weiterbearbeitung der digitalen Daten seitens des Kunden oder Dritter strengstens untersagt! 

 

III. Vergütung, Eigentumsvorbehalt 

Für die Herstellung der Fotos wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder eine vereinbarte Pauschale erhoben, Nebenkosten wie Fahrtkosten, Abzüge, Fotobücher, diverse Fotoprodukte usw. sind sofern nicht anders vereinbart, vom Auftraggeber zu tragen. 

Soweit der Fotograf Kostenvoranschläge erstellt, sind diese unverbindlich. Treten während der Produktion Kostenerhöhungen ein, sind diese von dem Fotografen anzuzeigen. Wird die vorgesehene Produktionszeit aus Gründen überschritten, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, so ist eine zusätzliche Vergütung auf der Grundlage des vereinbarten Zeithonorars bzw. in Form einer angemessenen Erhöhung des Pauschalhonorars zu leisten. 

Weitere Kosten fallen nach Bezahlung und Erhalt der digitalisierten Fotos an, wenn der Kunde weitere Bilddateien und/oder andere Bearbeitungswünsche äußert, die vor der ersten Bearbeitung der Fotos nicht abgesprochen waren. 

Die Zahlung erfolgt gegen Rechnung bar oder per Banküberweisung. 

Bei Terminvereinbarung ist eine Anzahlung in Höhe von 50% fällig. 

Fällige Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 14 (in Worten: vierzehn) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Dem Fotografen bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeit-punkt herbeizuführen. 

Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Fotos Eigentum des Fotografen. 

 

IV. Haftung

Der Fotograf haftet für sich und die Erfüllung des Auftrags nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei Personenschäden haftet der Fotograf nur bei Fehlern, die sich durch seine schuldhaften Pflichtverletzungen ereignet haben. Sollte Sven Burger auf Grund höherer Gewalt oder Krankheit einen Termin nicht wahrnehmen können, bemüht er sich um einen Ersatztermin. Bei Hochzeiten bemüht sich Svene Burger um einen Ersatzfotografen. Sollte aber keiner gefunden werden kann die Leistung nicht eingefordert werden. Der Kunde verzichtet auf Schadensersatz gegenüber dem Fotografen. 

 

Foto- und Bilddateien werden von dem Fotografen sorgfältig und durch regelmäßige Sicherung verwahrt. Nach Ablauf von drei Jahren nach der Erfüllung des Auftrags obliegt es dem Fotografen die Dateien weiterhin aufzubewahren. Für die Dauerhaftigkeit und Lichtbeständigkeit von Printabzügen und anderen Fotoprodukten haftet der Fotograf nur so lange, wie es auch der Hersteller dieser Waren in seiner Garantie vorsieht. 

 

Die Zusendung und Rücksendung von Dateien, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. 

 

V. Ausfallhonorar 

Storniert der Auftraggeber die Fotografenbuchung, steht dem Fotografen ein Ausfallhonorar zu. Dies wird wie folgt berechnet

Bis 120Tage vor dem Hochzeitstermin wird eine Stornogebühr von 35% des Auftragswertes, berechnet, auch wenn noch keine Anzahlung geleistet wurde. 

Bis 14 Tage vor dem Hochzeitstermin wird eine Stornogebühr von 75% des Auftragswertes, berechnet, auch wenn noch keine Anzahlung geleistet wurde. 

Weniger als 14 Tage vor dem Hochzeitstermin wird eine Stornogebühr von 90% des Auftragswerts, berechnet, auch wenn noch keine Anzahlung geleistet wurde. 

VI. Datenschutz 

Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich im Rahmen des Auftrages bekannt gewordene Informationen vertraulich zu behandeln. 

 

VII. Bildbearbeitung 

Die von dem Fotografen ausgewählten Fotos werden durch ihn nach eigenem Ermessen bearbeitet. Der Auftraggeber kennt den fotografischen und bildgestalterischen Stil des Fotografen und ist sich bewusst, dass seine Fotos in ähnlichem Stil bearbeitet werden. 

Die nachträgliche Bearbeitung von Fotos des Fotografen, dazu zählen auch Umfärbung in Schwarz-Weiß, Sepia oder nachträgliche Farbbearbeitung ist nicht gestattet (s. hierzu auch II Urheberrecht). 

 

VIII. Lieferzeiten und Reklamation 

Der Fotograf liefert ihre Arbeiten zumeist binnen 3 Arbeitswochen aus. Durch Stoßzeiten kann es zu Verzögerungen kommen. Diese betriebsbedingten Verzögerungen, sowie Verzögerungen durch höhere Gewalt, Betriebsstörungen etc. stellen keinen Reklamationsgrund dar. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitungen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. 

Sämtliche Arbeiten werden von dem Fotografen mit der größtmöglichen Sorgfalt und nach bestem Können ausgeführt. Reklamationen bei offensichtlichen Mängeln müssen innerhalb von 7 Tagen schriftlich geltend gemacht werden. Eine Anerkennung ist jedoch nur bei Vorlage der beanstandeten Arbeit möglich. Durch unterschiedlich kalibrierte Betrachtungsgeräte kann es zu Farbdifferenzen gegenüber der Originaldatei (sRGB-Farbraum) kommen. Eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt. 

Der Fotograf stellt dem Auftraggeber die Fotos auf einer von ihm ausgewählten mit Passwortgesicherte Online-Plattform (pictrs.com) zur Verfügung. Ist der Auftraggeber damit nicht einverstanden, ist dies dem Fotografen unverzüglich mitzuteilen. Eine Übergabe der Fotos per USB-Stick kann alternativ gegen Aufpreis angeboten werden. 

 

IX. Nutzung der Fotos 

Die Kunden sind bei Auftragserteilung damit einverstanden, dass Tobias Reichert die Fotos aus dem Auftrag zu Werbezwecke benutzen darf. Hierbei sind sowohl Flyer, Prospekte und ähnliche Printmedien, die zur Veranschaulichung ihrer Arbeit dienen miteingeschlossen, wie auch die Veröffentlichung in Webgalerien (z.B. Website des Fotografen, Soziale Netzwerke wie Facebook und Instagram). Die Nutzung der Fotodateien seitens des Kunden ist bereits bei Punkt II “Urheberrecht” beschrieben und einzuhalten. 

 

X. Rückgaberecht 

Eine Rückgabe der Fotos ist ausgeschlossen.

 

XI. Schlussbestimmungen 

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Schopfheim. 

 

XII. Salvatorische Klausel 

Soweit Bedingungen der oben aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, sind die übrigen Bedingungen weiterhin wirksam. Die unwirksame Bedingung wird durch die gesetzliche Regelung ersetzt. 

 

 

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